Hähnchen-Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichts Leipzig

In der vergangenen Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht darüber zu befinden, ob es nach dem Tierschutzgesetz zulässig ist, dass männliche Küken unmittelbar nach dem Schlüpfen getötet werden dürfen, indem sie vergast oder geschrettert werden.

Das Verfahren geht auf eine Untersagungsverfügung aus dem Jahr 2013 zurück. Seither werden pro Jahr in Deutschland rund 45 Millionen (!) Hähnchen als Küken auf diese Art und Weise umgebracht.

Das Gericht hat entschieden, dass dies weiterhin zulässig ist, zwar solange, bis eine alternative Methode entwickelt und flächendeckend eingesetzt werden kann.

Zur Auswahl steht z.B. eine Änderung der sog. Zuchtlinie, in dem wieder-wie früher – solche Hühner gezüchtet werden, die sowohl für die Eierproduktion leistungsfähig sind, die aber auch andererseits bei den männlichen Küken den Vorteil haben, dass diese Fleisch ansetzen und deshalb auch mit aufgezogen werden können.

Derartige Hybrid-Hühner verursachen im Schnitt 3,5 ganze Cent pro Ei an Mehrkosten.

Das Gericht hat zwar ausgeführt, dass die Tötung männlicher Küken gegen das Tierschutzgesetz verstößt, weil diese Verfahrensweise nicht dem Wohl der Tiere entspricht,dass dies aber vorübergehend hinzunehmen ist, bis eine Alternative marktreif ist.

Dagegen protestieren nicht nur Tierschützer:

Im Tierschutzgesetz steht nichts von einer zulässigen Übergangsfrist.

Das Gericht maßt sich hier eine Rechtsinterpretation zu, wie dies in bestimmten Fällen nur dem Bundesverfassungsgericht zusteht.

Nachdem das Gericht erkannt hat, dass dieser Umgang mit männlichen Küken rechtswidrig ist, hätte es nur die eine Lösung gegeben, nämlich weitere derartige Rechtsverletzungen sofort zu verbieten, zumal die Brüterindustrie Jahre lang Zeit hatte, auf die vorerwähnte ehemalige Zuchtlinie zurückzugreifen und damit die weiblichen und männlichen Küken miteinander aufzuziehen.

Außerdem hätte es zumindest eine k u r z e Übergangsfrist setzen müssen, anstatt es der Fleischindustriezu überlassen, wann die entsprechende Umstellung erfolgen wird.

Auch kann hier nicht unerwähnt bleiben, dass unsere Landwirtschaftsministerin in Berlin zwar vom Tierwohl redet, aber diese Art der Tötung nicht längst verbietet, aber immer wieder vor der Bauernlobby einknickt!

Preisfrage:

Handelt die Bundeslandwirtschaftsministerin noch vor den Wahlen in drei östlichen Ländern oder kuscht sie weiterhin vor der Bauernlobby?


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